Verordnete Fahrten rechnen wir, wenn möglich, direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Ihr Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR.
Bei vorliegendem Befreiungsausweis entfällt der Eigenanteil.

 

 

Bitte beachten Sie folgendes:

 

Ambulante Fahrten sind vorab von Ihrer Krankenkasse zu genehmigen. Das Vorliegen einer "Verordnung einer Krankenbeförderung", auch als "Transportschein" bezeichnet, begründet keine Leistungspflicht

der Krankenkasse. (gilt nur für ambulante Fahrten).

Vielmehr muß der Transportschein der Kasse zur Prüfung vorab vorgelegt werden. In der Praxis kann dies auch durch Fax oder Email durchgeführt werden. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft also nicht der verordnende Arzt durch die Verordnung der Leistung selbst, sondern die zuständige Krankenkasse als Kostenträger.

 

 

 

Sie mieten immer das Fahrzeug im Gesamten an, d.h. Begleitpersonen fahren kostenfrei mit.

Bitte teilen Sie uns dennoch die Anzahl der Begleitpersonen mit, damit wir das passende Fahrzeug disponieren können.

 

 

*Tragestuhlleistungen führen wir durch den Einsatz moderner Treppensteighilfen durch. In Einzelfällen, sofern die Platzverhältnisse vor Ort nicht ausreichend sind, kann diese Leistung nicht erbracht werden. Die Entscheidung, ob eine Treppensteighilfe eingesetzt werden kann, trifft das Personal vor Ort nach in Augenscheinnahme der Treppen.